Energieberatung

Seit dem 1. Mai 2014 (Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2013) benötigen Immobilienbesitzer einen Energieausweis, den sie potentiellen Mietern oder Käufern bei der Hausbesichtigung vorlegen und übergeben müssen. Der Energieausweis enthält den Gebäude Energiekennwert in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welchen Energieausweis Sie benötigen, können Sie anhand der folgenden Grafik erkennen.

Fragen und Antworten zum Energieausweis

 

Energieausweis?

Der Energieausweis besteht aus einem Dokument mit mehreren Seiten. Auf Seite 2 sind bedarfsorientierte Angaben, Seite 3 ist ausgefüllt, wenn die Werte auf verbrauchsorientierten Daten basieren. Dargestellt werden die Ergebnisse, insbesondere der Energieverbrauchskennwert – nach jetzigem Stand – im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot. Wer viel rot sieht, hat ein Haus mit schlechtem Energiestandard. Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss potentiellen Käufern oder Mietern auf Wunsch vorgelegt werden können.

 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Sie sind zehn Jahre gültig. Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Er basiert auf einem technischen Gutachten. Beurteilt werden ausschließlich bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Ein Großteil braucht laut dena (Deutsche Energie-Agentur) diesen Ausweis, denn drei von vier Gebäuden wurden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut. Für alle anderen Häuser reicht prinzipiell der preiswertere verbrauchsorientierte Ausweis. Dieser orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre.

 

Die Aussagekraft von Energieausweisen

Anhand des Energieausweises kann die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes darstellen. Ein unmittelbarer Rückschluss auf den künftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, ist jedoch nicht möglich. Hier kommen noch einige Faktoren mehr ins Spiel, die der Ausweis allein nicht abbilden kann.

In den letzten Jahren wurde der Ausweis aber immer wieder stark modifiziert. Er ist äußerst nützlich, denn er enthält kurze Modernisierungsempfehlungen für das jeweilige Gebäude. So erfahren Sie, wie Sie schnell und einfach die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern können.

 

Förderungen

Wer im Rahmen einer Energieberatung sein Haus auf Isolierungsstatus und Heizenergiebedarf untersuchen lässt, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für eine Energiesparberatung beantragen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es einen Zuschuss von mindestens 300 Euro. Die Beratung ist vergleichbar mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.

 

 

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer Immobilie und freuen uns auf Ihren Kontakt

 

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