BAFA Energieberatung

 

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung
Damit Sie als Hausbesitzer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAfA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Der Bauantrag für das Haus muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

 

Die Beratung Vor-Ort

Nachdem wir ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten der vergangenen drei Jahre erfasst haben, erstellen wir einen Beratungsbericht. Wählen können Sie zwischen einem Bericht für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und einem Sanierungsfahrplan "Schritt für Schritt".

 

Der Beratungsbericht fasst alle Ergebnisse zusammen, beschreibt die Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen und den Energieverbrauch vor und nach der Sanierung. Auch eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und ein Maßnahmenplan gehören dazu. Am Schluss der Energieberatung steht ein persönliches Beratungsgespräch, um alle Details ausführlich zu erläutern.

 

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer Immobilie und freuen uns auf Ihren Kontakt

 

 

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